Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Video West Thomas Pichler e.U.

Stand:01.01.2023

Geltungsbereich, Angebot, Vertragsabschluß

1.1 Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche wir (die Fa. Video West Thomas Pichler e.U.) als Verkäufer von Waren abschließen. Ferner gelten die nachstehenden Bedingungen auch für alle von uns übernommenen Reparaturaufträge. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten daher sowohl für von uns abgeschlossenen Kaufverträge als auch Werkverträge.  Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese von uns nicht schriftlich und firmenmäßig gezeichnet anerkannt werden. Mit Annahme der von uns gelieferten Waren oder des von uns nach Reparatur ausgefolgten Gerätes oder Ersatzteiles verzichtet der Käufer jedenfalls auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen. In jedem Fall sind unsere nachstehenden Bedingungen rechtswirksam für den Gesamtvertrag. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Alle unsere Angebote sind hinsichtlich des Preises und des Liefertermins freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt durch schriftliche (per Fax oder E-mail) oder mündliche Annahme eines Angebotes zustande.  Abänderungen und Ergänzungen eines einmal abgeschlossen Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend. Geringe Abweichungen der gelieferten Waren von der Beschreibung des Anbotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die auf technischen Fortschritt zurückzuführen sind.

Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

2.1 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht für die Hereinholung eines Auftrages notwendig ist. Zu Anboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben, ohne daß Kopien davon zurückbehalten werden.

Preise

3.1 Die mitgeteilten Preise verstehen sich im Inland inklusive Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Die Kosten einer von Käufer gewünschten Sonderverpackung oder sonstigen Form der Anlieferung der Ware hat ebenfalls der Käufer zu tragen.

3.2 Bei einer vom Gesamtanbot abweichenden Bestellung behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.3 Die Preise basieren auf den Listenpreisen zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten oder die Listenpreise bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen oder senken so sind wir berechtigt, dies in der Rechnung entsprechend an den Käufer weiterzuverrechnen.

Lieferfristen und Termine

4.1 Wir werden zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten, wir übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder seine Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist. Sind Aufträge aus Gründen, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllbar, so verlängert sich der Liefertermin angemessen um den Zeitraum der Behinderung, sofern die Lieferung nicht endgültig unmöglich ist. Wir behalten uns jedoch vor, den Auftrag nach Ablauf von drei Monaten zu stornieren. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.

4.2 Ansprüche des Käufers wegen Nicht- bzw. nicht rechtzeitiger Lieferung, aus welchem Titel auch immer, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4.3 Wir sind von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn wir durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegende Umstände (höhere Gewalt) an der Erfüllung des Vertrages gehindert werden.

Erfüllungsort, Gefahrenübergang

5.1 Die Auslieferungen erfolgen entsprechend der Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen worden sind.

5.2 Bei Stornierung bzw. Rücksendung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 10% des Bestellwertes, mindestens jedoch 10,00 EURO.

5.3 Ersatzteilbestellungen werden ausnahmslos nicht retour genommen.

Gewährleistung, Schadenersatz

6.1 Für die vertragsgegenständliche Ware wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer im gesetzlichen Umfang Gewähr geleistet.

6.2 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Käufer die aufgetretenen Mängel schriftlich (per Fax oder E-Mail) angezeigt hat oder der ausdrücklichen Vereinbarung nicht entspricht. Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie Material oder Verarbeitungsfehler aufweist, die ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir uns von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien können, dass wir bei einer Gattungsschuld in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen oder wir uns von der Pflicht zur Gewährung einer Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

6.3 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für uns keine Gewährleistungspflicht besteht, wenn für uns nicht mehr überprüfbar ist, ob der Mangel des Kaufgegenstandes schon bei Übergabe der Ware vorgelegen hat, insbesondere dann, wenn ein nicht  ausdrücklich von uns ermächtigter dritter an der Ware Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen hat oder Käufer selbst ohne unsere schriftliche Einwilligung im Sinn dieser Bestimmung die Ware manipuliert hat.

6.4 Für Reparaturen gilt, sofern nicht in den Reparaturunterlagen anders angegeben, 6 Monate Garantie auf Ersatzteil und 2 Jahre Gewährleistung (Beweisplicht bei Kunde und Fehler seit Übergabe vorhanden).

Gerätegarantie

7.1 Für Geräte mit Garantiezusage verpflichten wir uns, dem Endkunden Garantie gemäß Zusage zu leisten.

7.2 Fehlen Unterlagen oder sind sie ungültig, behalten wir uns vor, die mit dem Garantie-Anspruch begehrten und erbrachten Leistungen zu verrechnen.

Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind unsere Rechnungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Im Falle des Verzuges sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges gehen darüber hinaus alle entstehenden Kosten, insbesondere gerichtliche und außergerichtliche die Mahn- und Inkassospesen und die Kosten eines von uns beauftragten Rechtsanwaltes zu Lasten des Käufers.

8.2 Für den Fall, daß der Käufer uns gegenüber mit den Zahlungen in Verzug gerät, sind wir berechtigt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind aber auch berechtigt, sonstige bereits vereinbarte Lieferungen nur gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, können wir nach Rücktritt vom Vertrag die Ware anderweitig  veräußern, wobei im übrigen uns alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Ersatzverkauf erzielten Preis.

8.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ergibt oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, auch wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde .

Aufrechnungsverbot

9. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen uns haben sollte, mit dem Kaufpreis oder sonstigen Forderungen von uns zu kompensieren, es sei denn, solche Gegenforderungen die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebengebühren das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Schlussbestimmungen

11.1 Der Käufer (Auftraggeber) erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten EDV- mäßig erfaßt und verarbeitet werden. Wir verpflichten uns, diese Daten nur für eigene Zwecke zu verwenden.

Gerichtsstand, Recht

12. Auf alle Verträge und Vereinbarungen zwischen uns und dem Verkäufer (Auftraggeber) ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Scheck- und  Kreditkartenansprüche, ist Wien, wobei wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen.

Sonderbestimmungen für Reparaturaufträge

13.1 Ein Werksvertrag aufgrund eines Reparaturauftrages kommt erst durch die Übernahme des Auftrages durch uns zustande. Der Werkbesteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir vom Werkvertrag für den Fall zurücktreten können, dass erst bei der Ausführung der Arbeiten erkennbar wird, dass der angestrebte Reparaturerfolg nicht mit zumutbaren Mitteln erreichbar ist oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes steht.

13.2 Kostenvoranschläge oder Begutachtungen für Reparaturaufträge sind unverbindlich und werden nur auf Anforderung und gegen Berechnung erstellt. Die Kosten sind vom Auftraggeber auch dann zu tragen, wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird.

13.3 Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des anfallenden Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst bei Durchführung des Reparaturauftrages offenbar wird, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Auftraggeber bedarf.

13.4 Bei Reparaturaufträgen erfolgt der Hin – und Rücktransport stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

13.5 Bei Reparaturaufträgen erlischt unsere Aufbewahrungspflicht drei Monate ab dem vereinbarten Reparaturfertigstellungstermin bzw. ab Mitteilung des Kostenvoranschlages. Sollten Geräte nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Werkbestellers diesem per Nachnahme zuzusenden und im Falle der Verweigerung der Annahme diese Geräte auf Kosten des Werkbestellers gerichtlich zu hinterlegen. Die Kosten der Lagerung und der gerichtlichen Hinterlegung stellen wir in diesem Fall gesondert in Rechnung.

13.6 Reparaturgeräte werden nur gegen Bezahlung und Vorlage des Reparaturscheines ausgehändigt. Wird der Reparaturschein vorgewiesen, so sind wir berechtigt, das Reparaturgerät dem Inhaber des Scheines auszufolgen.

13.7 Beanstandungen (Transportschäden fehlendes Zubehör usw.) nach Reparaturaufträgen sind uns spätestens 14 Tage nach Rücksendung des Gerätes schriftlich mitzuteilen.

13.8 Fakturen aufgrund von Reparaturverträgen sind bei Abholung zu begleichen, bei Zusendung der Ware durch Nachnahme.

13.9 Aufwand aus Bedienungsfehlern müssen wir in Rechnung stellen.

13.10 Wir bitten um Verständnis, das wir uns in Ihrem Interesse vorbehalten, die Reparatur Ihres Gerätes abzulehnen, wenn durch Fremdeingriff dessen Sicherheit im Sinne des Elektrotechnikgesetzes kritisch verändert worden sein sollte.